13. März 2024

Für die Erst- und Verlängerungszulassung von motorisierten Sportfahrzeugen (aka Motorboote) sind folgende Ausrüstungsgegenstände (s. Anhang) an Bord vorgeschrieben und werden – lt. Aussage des Amtes der OÖ. Landesregierung/Abt. Verkehr (Stand: Sommer 2023) – auch jedes Mal in Zukunft kontrolliert werden!

Damit es zu keinen Überraschungen kommen kann, habe ich euch die Vorschrift aus den offiziellen Unterlagen zur Prüfung für das Schiffsführerpatent herausgeschrieben

Beste Grüße
Christian Hotwagner (Oberbootsmann Stellvertreter)